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   LG Halle, 09.03.2012 - 2 S 289/11   

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LG Halle, 09.03.2012 - 2 S 289/11 (https://dejure.org/2012,57898)
LG Halle, Entscheidung vom 09.03.2012 - 2 S 289/11 (https://dejure.org/2012,57898)
LG Halle, Entscheidung vom 09. März 2012 - 2 S 289/11 (https://dejure.org/2012,57898)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berufungskammer des LG Halle weist Berufung der HUK-Coburg gegen Urteil des AG Halle zurück.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus LG Halle, 09.03.2012 - 2 S 289/11
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Erklärung auch von dem Sachverhalt, der dem Urteil des BGH vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10 - zugrunde lag und den die Beklagte daher hier nicht vergleichend heranziehen kann.
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Halle, 09.03.2012 - 2 S 289/11
    Soweit das Amtsgericht davon ausgegangen ist, dass die Einziehung der Forderung für die Erstattung des Gutachtens keine Tätigkeit darstellt, die unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fällt, ist dies im Ergebnis, insbesondere unter Berücksichtigung der jüngst vom Bundesgerichtshof getroffenen Entscheidung zur Abtretung von Mietwagenkosten für ein Ersatzfahrzeug im Falle eines Verkehrsunfalls (Urteil vom 31.01.2012 - Az. VI ZR 143/11 - ), nicht zu beanstanden.
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus LG Halle, 09.03.2012 - 2 S 289/11
    Zur Frage der Angemessenheit der Höhe der Gutachtenkosten hat das OLG Naumburg in einer vergleichbaren Konstellation bereits im Jahr 2006 entschieden, dass auch der KFZ-Sachverständige, wenn er aus abgetretenem Recht vorgeht, im Ergebnis einen beliebigen, lediglich nicht offensichtlich überhöhten Preis fordern kann, weil er ebenso wenig wie der geschädigte Zedent zur Ermittlung eines angemessenen und ortsüblichen Entgelts "Marktforschung betreiben" müsse (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.).
  • AG Halle/Saale, 10.11.2011 - 93 C 3741/10

    Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Halle, 09.03.2012 - 2 S 289/11
    Landgericht Halle                                                     verkündet am: Geschäfts-Nr.:                                                           09.03.2012 2 S 289/11 93 C 3741/10 Amtsgericht Halle.
  • AG Halle/Saale, 13.08.2014 - 99 C 227/12
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12. Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 30.10.2012 - 99 C 343/11
    Dies hat auch das Landgericht Halle mit Urteil vom 09.03.2012 (Az. 2 S 289/11, zuvor AG Halle (Saale), Az. 93 C 3741/10), dem den vorliegenden Abtretungserklärungen vom 27.12.2007 bzw. 01.09.2011/05.09.2011 identische Abtretungserklärungen zugrunde lagen, so bewertet.

    Das Landgericht Halle hat mit den Urteilen vom 09.03.2012 (Az. 2 S 289/11) und vom 13.04.2012 (Az.: 2 S 15/12, zuvor AG Halle (Saale), Az. 91 C 645/11) unter Berücksichtigung der vom BGH getroffenen Entscheidung zur Abtretung von Mietwagenkosten für ein Ersatzfahrzeug im Falle eines Verkehrsunfalls (Urteil vom 31.01.2012, Az. VI ZR 143/11,) ausgeführt:.

  • AG Halle/Saale, 12.02.2016 - 99 C 3902/14
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 24.02.2014 - 99 C 191/13
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • LG Halle, 03.02.2015 - 2 S 63/14
    Selbst wenn man mit dem Kläger auf die Entscheidung der Kammer vom 09.03.2012 zum Az. 2 S 289/11 und eine dadurch eingetretene Rechtsunsicherheit abstellen würde, war der Lauf der Verjährungsfrist zu diesem Zeitpunkt bereits in Gang gesetzt, nachdem sich die in Rede stehenden Verkehrsunfälle sämtlich im Jahr 2009 ereignet haben.
  • AG Halle/Saale, 29.12.2014 - 99 C 4334/12
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 12.03.2014 - 99 C 290/13
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 26.06.2013 - 93 C 4157/12
    Auf die gleichlautenden Urteil des Gerichts vom 23. September 2011 (Az. 93 C 1239/11, veröffentlicht bei juris) und vom 10. November 2011 (Az. 93 C 3741/10) wird ebenso verwiesen wie auf die Entscheidung des LG Halle vom 9. März 2012 (Az. 2 S 289/11), durch welche die Berufung gegen das Urteil des Gerichts vom 10. November 2011 zurückgewiesen wurde.
  • AG Halle/Saale, 06.11.2015 - 99 C 3766/14
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).
  • AG Halle/Saale, 03.04.2013 - 102 C 4046/11
  • AG Halle/Saale, 21.03.2013 - 93 C 223/12
  • AG Halle/Saale, 11.10.2012 - 93 C 466/12
  • AG Halle/Saale, 14.09.2012 - 102 C 2273/11
  • AG Halle/Saale, 18.08.2014 - 99 C 4027/13
  • AG Halle/Saale, 28.04.2014 - 99 C 2361/12
  • AG Halle/Saale, 09.04.2014 - 99 C 3535/12
  • AG Halle/Saale, 10.07.2013 - 104 C 4336/12
  • AG Halle/Saale, 16.01.2013 - 93 C 2188/12
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